DSGVO und Anpassungsgesetz zur neuen DSGVO
DSGVO und Anpassungsgesetz zur neuen DSGVO: So langsam befinden wir uns auf der Zielgeraden und der Nebel am Ende der Brücke beginnt sich zu lüften. Grund genug, die wichtigsten Links zur neuen DSGVO zusammenzufassen. Es steht viel Arbeit bevor, insb. manche Dinge werden in der Umsetzung komplex, anderes verändert sich kaum. Es gibt viel zu tun, packen wir es an.
Hintergrund: Mit der Veröffentlichung der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 04. Mai 2016 nun der vorerst letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht (Art. 99 EU-DSGVO). Stichtag ist somit der 25.05.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Dokumente und Prozesse der Datenverarbeitung an die neue Regelung angepasst sein. Die EU-DSGVO umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe und ist damit deutlich umfangreicher als das BDSG. Zudem enthält sie zahlreiche Öffnungsklauseln, die noch durch die nationalen Gesetzgeber ausgestaltet werden müssen. Damit stellt die Datenschutz-Grundverordnung für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsanwender eine große Herausforderung dar.
Hier die wichtigsten Links zur neuen DSGVO
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht.
https://www.gdd.de/downloads/
Die Bestellpflicht bleibt erhalten, auch der besondere Kündigungsschutz. Ach ja, nach der ersten Stellungnahme zum Amt des DSB von der Artikel29-Gruppe besteht KEINE persönliche Haftung des DSB
Hier die GDD-Arbeitshilfe DSB nach der neuen DSGVO
https://www.gdd.de/downloads/
Ein guter Aufsatz zur Personaldatenverarbeitung im Rahmen der neuen DSGVO
http://www.jurpc.de/jurpc/
Details zur Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung im Detail:
https://www.baden-
Infos zur Tätigkeit des DSB nach der neuen DSGVO:
http://ec.europa.eu/
http://ec.europa.eu/
Feststellung kein Schadensersatz oder Vertragsstrafe (Bestrafung) oder Kündigung bei Ausübung der Tätigkeiten des DSB, vgl. Ziff. 9
http://ec.europa.eu/
http://ec.europa.eu/
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