Unsere Leistungen: Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten
Nutzen Sie die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von Unternehmen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt wird,
• wenn mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
• Jeder Beschäftigte – unabhängig von seinem arbeitsrechtlichen Status -, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Mitarbeiter
betreffen, muss im Zweifel hier eingerechnet werden
• Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden
• Das BDSG erlaubt die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter oder als interne Lösung (interner Datenschutzbeauftragter)
• Aber auch Firmen, die kleiner als 9 Personen sind müssen zwar keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und somit
den gesetzlichen Anforderungen u.a. zur Führung von sog. Verfahrensanweisungen, zur Vernichtung oder Sperrung von Daten, die keiner Aufbewahrungsfrist mehr
unterliegen, dem Schutz der Anlagen (PCs, Server, Personalakten und sonst. Unterlagen) die personenbezogene Daten verarbeiten. Firmen, die kleiner als 9 Personen
sind, also keinen Datenschutzbeauftragten bräuchten, müssen zudem diese Verfahrensanweisungen immer dem Landesdatenschutzbeauftragten melden §4e. Diese
Meldepflicht entfällt, sofern das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Vorteile externer Datenschutzbeauftragter
• Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
• Zeitersparnis: Keine Freistellung eines Mitarbeiters für den Datenschutz notwendig
• Eigene Sicherheit: Durch die Überprüfung der Datensicherheit bei Ihnen schützen Sie Ihre eigene Geschäftsgrundlage
• Effektivere Ergebnisse beim Datenschutz durch einen externen Profi: Der Blick von außen ist objektiver und verhindert Betriebsblindheit.
• Bequem: Wir kümmern uns um alle Pflichten und machen Vorschläge für deren Umsetzung.
• Die Qualität der Arbeit Ihrer Mitarbeiter steigt. Durch gemeinsam definierte Leitlinien werden die Aufgaben einheitlicher und nachvollziehbar erledigt.
• Kein „Kündigungsschutz“
• Kurzfristige Verfügbarkeit
Datenschutz ist mehr
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung wird der Datenschutz als „lästiges Übel“ angesehen. Bei genauer Betrachtung sind jedoch viele Regelungen direkt in Ihrem Interesse:
z.B. die Prüfung, ob eine Datensicherung regelmäßig durchgeführt wird und ob das System den heutigen Grundsätzen einer Datensicherung entspricht. Die Prüfung, ob ein
Rechtesystem auf Ihrer IT existiert und ob es Lücken aufweist. Dies verhindert z.B. den Diebstahl Ihrer Daten durch Dritte. Die Prüfung, ob z.B. Ihr Serverraum mit einem
Zugangsschutz versehen ist, so dass nicht jeder an den Server kann und dort Veränderungen vornehmen kann. Die Prüfung, ob Ihr Sicherheitskonzept auch gegen Brände,
Hochwasser usw. auch mit einbezieht. Die Überprüfung, ob die Personalakten auch sicher verwahrt werden, so dass es nicht dazu kommen kann, dass andere Mitarbeiter
die Arbeitsverträge einsehen können usw. Datenschutz beinhaltet ganz konkrete Regeln und Prüfungen, die sich direkt auf Ihr Unternehmen und dessen Vorsichtsmaßnahmen
auswirken.
Unsere Dienstleistung
Unsere externen Datenschutzbeauftragten befreien Ihr Unternehmen von der rechtlichen Verpflichtung, einen internen Datenschutzbeauftragten zu
benennen, ihn auszubilden, weiterzubilden und für Datenschutzaufgaben freizustellen. Wir beraten Sie kompetent und flexibel in allen Fragen
des Datenschutzes. Sie nutzen jederzeit aktuelles, branchenübergreifendes Praxiswissen, ohne interne Kapazitäten zu binden.