DSGVO: Erste Leitlinien sind veröffentlicht
Die Artikel 29 Gruppe hat zu den Themen Datenübertragbarkeit, Datenschutzbeauftragte und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden diverse Umsetzungshilfen geliefert.
Dabei ist die Artikel 29 Datenschutzgruppe (G29), ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission für Fragen des Datenschutzes. Die Leitlinien wurden am 16.12.2016 veröffentlicht, die über verschiedene Details zur Auslegung der ab Mai 2018 anwendbaren Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren sollen.
Die Leitlinien selbst sind nicht rechtlich verbindlich. Sie sind aber eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Aufsichtsbehörden.
DSGVO: 3 Leitlinien zum Herunterladen
Aktuell behandeln die Leitlinien die o.g. drei Themen. In den unteren Links finden Sie die veröffentlichten Dokumente zum Download.
- Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO): Leitlinien – FAQ
- Datenschutzbeauftragter (Artikel 37 DSGVO): Leitlinien – FAQ
- Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde (Artikel 56 DSGVO): Leitlinien – FAQ
Praktische Hilfe zur DSGVO
Ziel der Artikel 29 Gruppe ist es, ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau in der Europäischen Union zu realisieren bzw. dazu beizutragen.
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